Verkaufs-, Liefer- und Zahlungs-Bedingungen

1. ALLGEMEINES
Für den Geschäftsverkehr zwischen GASTA, Inh. Ingrid Stasek – im folgenden kurz „GASTA“ genannt- und deren Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.
2. AUFTRÄGE, OFFERTE, PREISE, KOSTENVORANSCHLÄGE
a) Aufträge, die über Vertreter oder mündlich bzw. telefonisch erteilt werden, gelten erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen. Neben- und Zusatzvereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
b) Erstellte Offerte sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
c) Die Annahme von Aufträgen kann von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
d) Die Preise unserer Geräte, Zubehör und Ersatzteile verstehen sich freibleibend und werden zu den jeweiligen Tagesnotierungen berechnet.
e) Vom Kunden gewünschte Kostenvoranschläge für Reparaturarbeiten, die mündlich bzw. telefonisch bzw. schriftlich erteilt werden, sind grundsätzlich kostenpflichtig (15 % der KV-Summe), bei anschließendem Reparaturauftrag kostenlos.
3. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum. Im Falle einer Pfändung von dritter Seite sind wir sofort zu verständigen. Verfügungen über die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes sind unzulässig.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
a) Die Zahlung ist, sofern darüber nichts Besonderes vereinbart wurde, sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
b) Die Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an welchem wir über den Rechnungsbetrag verlustfrei in bar verfügen können. Unvereinbarte Abzüge oder Aufrechnung von uns nicht anerkannter oder nichtfälliger Gegenforderungen sind unzulässig. Bei Kontokorrentverrechnung gilt eine Zahlung jeweils als für die am längsten fällige Schuld geleistet.
c) Bei Zahlungsverzug werden, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen verrechnet.
d) Ist der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten an uns sofort fällig.
e) Zahlungen gelten nur dann als geleistet, wenn dieselben an unser Bankkonto oder an unsere, mit schriftlicher Vollmacht ausgestatteten Inkassanten erfolgen. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber und nicht an Zahlung -Statt angenommen.
5. LIEFERFRISTEN
a) Der Lauf der vereinbarten Lieferfrist beginnt mit dem Tag an, an dem die Bestellung rechtsverbindlich geworden ist, jedoch nicht früher als alle, vom Besteller zu machenden endgültigen Angaben für die Ausführung der Bestellung, vorliegen.
b) Bei Lieferverzug hat uns der Käufer mittels eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu stellen.
c) Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, wie z.B. Fälle höherer Gewalt, sonstiger Betriebsstörungen, Ausstände, usw. – und zwar gleichgültig, ob sich diese Vorgänge bei uns oder beim Zulieferer ereignen. Die Einhaltung der Lieferfrist hat auch die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen zur Voraussetzung.
d) Bei Annahmeverzug des Kunden steht uns das Recht zu, die Einhaltung des Kaufvertrages durchzusetzen oder ein Storno von 15 % des Kaufpreises zu verlangen.
6. GEWÄHRLEISTUNG
a) Für Mängel, die bei der Übergabe des Kaufgegenstandes vorhanden sind, leisten wir vollen Materialersatz innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung / Montage. Arbeits-, Wegzeit- und Frachtkosten fallen nicht unter die Gewährleistung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gewährleistung ist, dass die Kaufgegenstände durch einen befugten Gewerbebetrieb ordnungsgemäß angeschlossen bzw. montiert wurden, und keinerlei Eingriffe von unbefugter Hand vorgenommen werden. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Verschleißteile, insbesondere Kontroll-Lampen, Sicherungen, Dichtungen etc. Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung des Liefergegenstandes zurückzuführen sind, insbesondere solche Mängel, die durch Nichteinhaltung von Betriebs- und Bedienungsanleitungen entstehen, unterliegen nicht der Gewährleistung.
b) Der Beweis für behauptete Mängel liegt beim Kunden. Dieser muss den Mangel nach sorgfältiger Prüfung der Ware unverzüglich, spätestens aber 1 Woche nach Lieferung (Abholung) der Ware, mit eingeschriebenem Brief, beanstanden.
c) Der Kunde ist nicht berechtigt, für eine selbst vorgenommene Mängelbehebung ohne schriftliche Zustimmung von GASTA Kostenersatz von dieser zu verlangen.
d) Eine allfällige Schadenersatzpflicht von GASTA beschränkt sich auf Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Die Haftung von GASTA für allfällige beim Kunden oder Dritten eintretende Mangelfolgeschäden wird einvernehmlich ausgeschlossen.
e) Ergibt sich bei der Überprüfung von Geräten, dass die Beanstandungen zu Unrecht erfolgt sind, so sind wir berechtigt, eine angemessene Vergütung für die Prüfung zu berechnen.
f) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, so gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln gemäß ABGB.
7. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, TEILNICHTIGKEIT
a) Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist der Sitz GASTAs. Es wird von den Vertragsteilen für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag die Anwendung des österreichischen Rechtes unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sowie – sofern der Vertragspartner nicht Verbraucher ist – die ausschließliche örtliche und sachliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes 2500 Baden vereinbart.
b) Sollten einzelne Klauseln der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. die übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.
c) Ist der Käufer Nichtkaufmann im Sinne des Handelsgesetzes, so gelten die Bestimmungen des Konsumentengesetzes als vereinbart.